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Digitalbonus Thüringen 2026: Das Programm ist beendet – diese Wege bleiben für KI-Projekte

Den Digitalbonus Thüringen können Sie nicht mehr beantragen: Die Thüringer Aufbaubank meldet, dass die Mittel ausgeschöpft sind und eine Neuauflage nach aktuellem Stand nicht geplant ist. Für Digitalisierungsvorhaben verweist sie auf InnoInvest – das fördert aber nur gekaufte Investitionen und schließt Software-Abos aus.

Sandro Griesing · Gründer GrisaKI · veröffentlicht · aktualisiert · 9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Digitalbonus: beendet. Die Mittel sind ausgeschöpft, Anträge sind nicht mehr möglich, eine Neuauflage ist nicht geplant (Stand der TAB-Seite: 27.07.2026).
  • „Läuft bis 31.12.2026“: So steht es noch in Förderdatenbanken. Gemeint ist die Laufzeit der Richtlinie, nicht das Budget.
  • Was bleibt: InnoInvest zahlt einen festen Betrag nach Stufe, 2.500 € ab 5.000 € Ausgaben bis 200.000 € bei bis zu 1 Mio. €.
  • Aber: InnoInvest fördert nur gekaufte, aktivierte Wirtschaftsgüter mit Innovation. Software-Abos, Leasing und Schulungen sind ausgeschlossen.
  • Beginn: frühestens einen Tag nach Antragseingang. Schon der Vertragsabschluss gilt als Beginn.

Was mit dem Digitalbonus passiert ist

Der Digitalbonus Thüringen war ein Zuschuss der Thüringer Aufbaubank (TAB) im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. Er zahlte kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 50 % der Ausgaben, höchstens 15.000 €, für Digitalisierungsvorhaben. Grundlage war die Richtlinie vom 22.12.2023, in Kraft seit dem 01.01.2024.

Auf der Programmseite der TAB steht heute: „Die zur Verfügung stehenden Mittel im Digitalbonus sind in Folge der regen Nachfrage ausgeschöpft.“ Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, eine Neuauflage nach aktuellem Stand nicht geplant. Die Seite wurde zuletzt am 27.07.2026 aktualisiert.

Warum viele Seiten noch „bis 31.12.2026“ schreiben

Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. Dieses Datum übernehmen viele Förderdatenbanken als Antragsfrist. Es beschreibt aber nur, wie lange die Regeln gelten – nicht, ob noch Geld da ist. Maßgeblich ist der Hinweis der TAB.

Für Digitalisierungsvorhaben nennt die TAB das Programm InnoInvest. Es ist kein gleichwertiger Ersatz, wie die folgenden Abschnitte zeigen.

Wer antragsberechtigt ist

Beide Programme richten sich an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Das Unternehmen muss in der gewerblichen Wirtschaft tätig sein, etwa im verarbeitenden Gewerbe, im Handwerk, im Handel, im Gastgewerbe oder als Dienstleister.

PunktDigitalbonus (beendet)InnoInvest (offen)
UnternehmenKMU der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftsnahe und kreativwirtschaftliche Freie BerufeKMU der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftsnahe und kreativwirtschaftliche Freie Berufe, nur im Haupterwerb
Ausgeschlossen u. a.medizinische und soziale Betriebe, Callcenter, rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen, eingetragene Vereinemedizinische und soziale Betriebe (z. B. Pflegeberufe, Ärzte, Apotheken), Callcenter, rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen, Bauträger, eingetragene Vereine, gemeinnützige Unternehmen
OrtVorhaben in ThüringenInvestition in Thüringen, Verbleib dort mindestens 5 Jahre
Quelle: Richtlinie Digitalbonus Nr. 3 und 4; Fördergrundsätze InnoInvest A und E (Stand 27.07.2026)

Wichtig für Pflegedienste und Praxen: Unternehmen im medizinischen und sozialen Bereich sind bei InnoInvest ausgeschlossen. Für sie gibt es in Thüringen derzeit keinen der beiden Wege.

Was gefördert wird – und wo KI hineinpasst

Beim Digitalbonus: Software und Gebühren

Der Digitalbonus war breit angelegt. Die Richtlinie nannte unter anderem die Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, die Einführung von Dokumentenmanagement und CRM, den Einstieg in Cloudtechnologien und Automatisierungssoftware, die Geschäftsprozesse verbessert. Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren waren für bis zu 12 Monate förderfähig, ebenso Leistungen externer Dienstleister und Schulungen zum Projekt.

Bei InnoInvest: nur gekaufte Investitionen mit Innovation

InnoInvest ist ein Investitionsprogramm. Förderfähig sind Anschaffungen aktivierter materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter sowie Dienstleistungen, die direkt zu dieser Anschaffung gehören, etwa die Montage. Das Vorhaben muss mindestens für Ihr Unternehmen eine Innovation sein, in einer von vier Formen:

  • neues Verfahren oder neues Produkt beziehungsweise neue Dienstleistung
  • Prozessinnovation: etablierte Produkte werden mit einer neuen Methode besser oder günstiger erbracht
  • neues Geschäftsmodell
  • neue organisatorische Prozesse oder Strukturen, die die Produktivität erhöhen

Digitalisierung zählt ausdrücklich dazu, wenn sie sich einer dieser Formen zuordnen lässt. Einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen fördert InnoInvest nicht.

Was das für KI- und Automatisierungsprojekte heißt

VorhabenInnoInvest
KI-Dienst im Monatsabo, z. B. Telefon- oder Chat-Assistentnicht förderfähig: Laufzeitlizenzen sind ausgeschlossen
gekaufte Software mit unbefristeter Lizenz, die Sie aktivierenmöglich, wenn sie eine Innovation für Ihr Unternehmen ist
Maschine oder Anlage mit Sensorik und automatischer Auswertungmöglich als Prozessinnovation, auch an Bestandsmaschinen
Telefone, Telefonanlage, PCsnur, wenn sie für eine förderfähige Innovation nötig sind
Schulung Ihres Teamsnicht förderfähig
Einordnung nach Fördergrundsätzen InnoInvest D (Stand 27.07.2026). Ob ein Wirtschaftsgut aktiviert wird, klären Sie mit Ihrem Steuerberater, die Förderfähigkeit im Einzelfall mit der TAB.

Höhe und Quote

Beim Digitalbonus galt eine Quote: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 bis 150.000 €, höchstens 15.000 €, und höchstens zwei Vorhaben je Unternehmen.

InnoInvest rechnet anders. Es zahlt einen festen Betrag je Stufe. Die Stufe richtet sich nach dem wirtschaftlichsten von mindestens drei Vergleichsangeboten.

Förderfähige AusgabenZuschuss
5.000 bis 10.000 €2.500 €
bis 20.000 €5.000 €
bis 50.000 €10.000 €
bis 100.000 €20.000 €
bis 200.000 €40.000 €
bis 300.000 €60.000 €
bis 450.000 €90.000 €
bis 600.000 €120.000 €
bis 800.000 €160.000 €
bis 1.000.000 €200.000 €
Quelle: Richtlinie InnoInvest Nr. 5, in Kraft seit 01.09.2025. Jede Stufe beginnt 0,01 € über der vorherigen.

Rechnerisch liegt der Zuschuss damit zwischen 20 und 50 % der Ausgaben – am oberen Ende, wenn Ihre Ausgaben knapp über einer Stufengrenze liegen. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Alle De-minimis-Beihilfen zusammen dürfen in drei Jahren 300.000 € nicht übersteigen.

Frist und Ablauf Schritt für Schritt

Die Richtlinie InnoInvest gilt bis zum 31.12.2029. Ihr Vorhaben müssen Sie innerhalb von 24 Monaten abschließen. Eine feste Antragsrunde gibt es nicht.

  1. Eignung prüfen: Ist Ihre Branche zugelassen, und lässt sich das Vorhaben einer der vier Innovationsformen zuordnen?
  2. Angebote einholen: mindestens drei Vergleichsangebote je Wirtschaftsgut und je nötiger Dienstleistung. Abweichungen müssen Sie begründen.
  3. Unterlagen sammeln: Durchfinanzierungsbestätigung von Hausbank oder Steuerberater, KMU-Bewertung, De-minimis-Erklärung, Formular „Erläuterungen zum Vorhaben“, Angebotsaufstellung, Gewerbeanmeldung.
  4. Antrag stellen: online über das Thüringer Förderportal, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder „Mein Unternehmenskonto“. Sonst drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn unterschrieben per Post.
  5. Erst dann bestellen: frühestens einen Tag nach Antragseingang, auf eigenes Risiko bis zur Bewilligung.
  6. Umsetzen und nachweisen: Verwendungsnachweis spätestens drei Monate nach Abschluss, mit Sachbericht und Nachweisen wie Lieferscheinen oder Inbetriebnahmeprotokollen. Der Zuschuss wird erst danach ausgezahlt.
  7. Pflichten danach: Die Wirtschaftsgüter bleiben fünf Jahre im Betrieb. Auf Website, Social Media und mit einem Plakat weisen Sie auf die EU-Förderung hin.

Häufige Fehler

Zu früh begonnen. Als Beginn gilt grundsätzlich schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer vor dem Antrag bestellt oder ein Angebot unterschreibt, kann für dieses Vorhaben keine Förderung mehr bekommen.

  • Abo statt Kauf: Laufzeitlizenzen, Leasing und Mietkauf sind bei InnoInvest ausgeschlossen.
  • Nur ein Angebot: Die TAB verlangt drei Vergleichsangebote je Wirtschaftsgut.
  • Lieferant aus dem eigenen Umfeld: Wirtschaftsgüter von verbundenen oder verflochtenen Unternehmen sind ausgeschlossen – das schließt Firmen von Verwandten der Gesellschafter ein.
  • Doppelt beantragt: Für dasselbe Vorhaben darf kein Zuschussantrag in einem anderen Programm gestellt werden.
  • Hinweispflicht vergessen: Fehlt der Hinweis auf die EU-Förderung, kann die TAB bis zu 3 % des Zuschusses streichen.
  • Auf alte Datenbanken verlassen: Prüfen Sie den Stand immer auf der Programmseite der TAB.

Rechenbeispiel: KI-Telefonassistent mit Einrichtung

Am Beispiel des GrisaKI-Telefonassistenten zeigt sich, warum der Wegfall des Digitalbonus gerade KI-Dienste trifft. Die Pakete kosten 259 € (Plus) oder 529 € (Premium) im Monat, netto bei monatlicher Zahlung. Eine Einrichtungsgebühr gibt es nicht, die Einrichtung ist im Paket enthalten.

So hätte der Digitalbonus gerechnet

Plus, 12 Monate3.108 €unter 5.000 € Mindestausgaben – kein Zuschuss

Premium, 12 Monate6.348 €förderfähige Nutzungsgebühren für 12 Monate

Zuschuss 50 %3.174 €nur Premium, nur theoretisch – das Programm ist beendet

So rechnet InnoInvest

Ein Monatsabo ist eine Laufzeitlizenz und bei InnoInvest ausgeschlossen. Der Zuschuss für denselben Telefonassistenten liegt dort bei 0 €. Zum Vergleich: Eine gekaufte, aktivierte Investition von 12.000 € – etwa eine Anlage mit automatischer Auswertung – läge in der zweiten Stufe und bekäme 5.000 €.

Was ohne Zuschuss bleibt

Ob sich ein KI-Projekt lohnt, hängt deshalb vor allem an der eigenen Rechnung. In unserer Fallstudie aus dem Bau stand einer einmaligen Investition von 18.000 € ein Effekt von 52.500 € pro Jahr gegenüber, die Amortisation lag unter fünf Monaten. Die Kosten für Ihren Fall können Sie auf der Seite Was kostet ein KI-Telefonassistent? durchrechnen.

Hat Ihr Unternehmen auch einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, lohnt ein Blick auf DIGITAL INNOVATION. Dort muss das Vorhaben aber auch in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.

Kostenlose Hilfe statt Zuschuss

Die Mittelstand-Digital Zentren des Bundes bieten kleinen und mittleren Unternehmen kostenfreie, anbieterneutrale Angebote mit Schwerpunkt KI, etwa die Zentren in Chemnitz und Magdeburg. Das bestehende Netz läuft Ende 2026 aus, ein neues ist ausgeschrieben. Fragen zu InnoInvest beantwortet die Kundenbetreuung der TAB unter 0800 55 65156.

Häufige Fragen

Kann ich den Digitalbonus Thüringen 2026 noch beantragen?

Nein. Laut Thüringer Aufbaubank sind die Mittel ausgeschöpft und eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Eine Neuauflage des Programms ist nach aktuellem Stand nicht geplant.

Warum steht in Förderdatenbanken „läuft bis 31.12.2026“?

Das ist die Laufzeit der Richtlinie, nicht des Budgets. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. Anträge nimmt die TAB aber schon jetzt nicht mehr an.

Was ist der Nachfolger des Digitalbonus?

Für Digitalisierungsvorhaben verweist die TAB auf InnoInvest. Das ist kein gleichwertiger Ersatz: InnoInvest zahlt einen festen Betrag nach Stufe und fördert nur gekaufte, aktivierte Wirtschaftsgüter mit Innovationsbezug.

Fördert InnoInvest Software-Abos und KI-Dienste?

Nein. Die Fördergrundsätze schließen Laufzeitlizenzen, Leasing und Schulungen aus. Ein KI-Dienst im Monatsabo zählt deshalb nicht. Gekaufte Software mit unbefristeter Lizenz kann förderfähig sein, wenn sie aktiviert wird und eine Innovation für Ihr Unternehmen ist.

Wie hoch ist der Zuschuss bei InnoInvest?

Ein fester Betrag je Stufe: 2.500 € bei 5.000 bis 10.000 € förderfähigen Ausgaben, 5.000 € bis 20.000 €, 10.000 € bis 50.000 € und so weiter bis 200.000 € bei bis zu 1 Mio. €. Maßgeblich ist das wirtschaftlichste von mindestens drei Vergleichsangeboten.

Darf ich vor der Bewilligung anfangen?

Ja, frühestens einen Tag nach Eingang des Antrags und auf eigenes Risiko. Als Beginn gilt schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer vor dem Antrag bestellt, bekommt für dieses Vorhaben keine Förderung.

Über den Autor

Sandro Griesing

Gründer von GrisaKI und Geschäftsführer der new face Media GmbH in Sangerhausen

Sandro Griesing hat über zehn Jahre Agenturerfahrung. Mit GrisaKI richtet er KI-Assistenten für Telefon, Chat, E-Mail und interne Abläufe in mittelständischen Unternehmen ein, vor allem in Mitteldeutschland.

Mehr über GrisaKI

Quellen

  1. Thüringer Aufbaubank: Programmseite Digitalbonus Thüringen (zuletzt aktualisiert 27.07.2026), abgerufen am 16.10.2026
  2. Thüringer Aufbaubank: Richtlinie zum Förderprogramm Digitalbonus Thüringen vom 22.12.2023 mit erster Änderung, abgerufen am 16.10.2026
  3. Thüringer Aufbaubank: Programmseite InnoInvest (zuletzt aktualisiert 27.07.2026), abgerufen am 16.10.2026
  4. Thüringer Aufbaubank: Richtlinie zum Förderprogramm InnoInvest, in Kraft seit 01.09.2025, abgerufen am 16.10.2026
  5. Thüringer Aufbaubank: Fördergrundsätze InnoInvest (Stand 27.07.2026), abgerufen am 16.10.2026
  6. GrisaKI: Was kostet ein KI-Telefonassistent? und Fallstudie Bau, abgerufen am 16.10.2026
  7. Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz und Magdeburg, Startseiten; NRW.BANK: Förderaufruf Mittelstand-Digital Zentren, abgerufen am 16.10.2026

Stand der Angaben: 16.10.2026. Verbindlich sind allein Richtlinie, Fördergrundsätze und Bescheid der Thüringer Aufbaubank. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Fördermittelberatung.