RatgeberFörderung

DIGITAL INNOVATION 2026: Bis zu 50 % Zuschuss für KI-Projekte in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt zahlt kleinen und mittleren Unternehmen über das Programm DIGITAL INNOVATION bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 70.000 € Zuschuss. Die nächste Antragsrunde startet am 16. November 2026 um 13:00 Uhr und endet, sobald 90 Anträge eingegangen sind.

Sandro Griesing · Gründer GrisaKI · veröffentlicht · aktualisiert · 9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Wer: kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
  • Wie viel: bis zu 50 % Zuschuss, höchstens 70.000 €, nicht rückzahlbar. Unter 3.000 € Förderung gibt es nichts, Projekte über 200.000 € Gesamtkosten sind ausgeschlossen.
  • Wann: Start am 16.11.2026 um 13:00 Uhr im IB-Kundenportal. Schluss nach 90 Anträgen. Ein Antrag je Unternehmen und Runde.
  • KI: Das Wort steht nicht in der Richtlinie. Ein KI-Projekt passt, wenn es Abläufe oder Kundenansprache digitalisiert und eine im Betrieb neue Technologie einführt.
  • Laufzeit: höchstens 12 Monate. Beginnen dürfen Sie ab Eingang des Antrags, auf eigenes Risiko.

„Digitalbonus Sachsen-Anhalt“? So heißt die Förderung wirklich

Viele suchen nach einem Digitalbonus für Sachsen-Anhalt, weil es in Thüringen einen gibt. In Sachsen-Anhalt heißt das Gegenstück DIGITAL INNOVATION. Es ist ein Förderschwerpunkt der Richtlinien „Digital And Creative Economy“, wird aus dem EFRE mitfinanziert und von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) betreut.

Die Förderung ist ein Zuschuss als Anteilfinanzierung. Sie zahlen also nichts zurück, tragen aber mindestens die Hälfte der Kosten selbst. Beihilferechtlich läuft sie als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831.

Wer gefördert wird

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition aus allen Branchen. Das Unternehmen braucht einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, und das Vorhaben muss dort umgesetzt werden.

Drei Regeln grenzen den Kreis weiter ein:

  • Je Unternehmen beziehungsweise Unternehmensverbund ist ein Antrag je Runde erlaubt. Wer mehrere stellt, scheidet mit allen aus.
  • Nach zwei geförderten Projekten erlischt die Antragsberechtigung.
  • Die Weiterentwicklung eines bereits geförderten Vorhabens wird nicht gefördert, ebenso wenig eine Kombination mit anderen Förderprogrammen für dasselbe Vorhaben.

Was gefördert wird – und warum KI-Projekte passen

Gefördert werden investive Digitalisierungsvorhaben. Die Richtlinie nennt vor allem die Digitalisierung interner Abläufe und Services, digitale Vorgänge mit Außenwirkung, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie IT-Sicherheit.

Beispiele aus der Richtlinie

  • digitale Plattformen, Anwendersoftware und Apps, Webanwendungen
  • Vernetzung von ERP, CRM und Online-Shop
  • automatisierte, personalisierte und mehrkanalige Kundenansprache
  • eSupport, Cloudtechnologien, digitale Abläufe mit Lieferanten und Kunden

Was „Innovation“ hier bedeutet

Innovativ ist ein Vorhaben im Sinne der Richtlinie, wenn es aktuelle oder zukunftsweisende Technologien einsetzt, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt genutzt werden. Es geht also um den Stand in Ihrem Betrieb, nicht um eine Weltneuheit.

Hier liegt die Brücke zu KI. Ein KI-Telefonassistent, der Anrufe annimmt und Anliegen an Ihr CRM oder Ihren Kalender übergibt, digitalisiert Geschäftsabläufe und Kundenansprache. Ein KI-Postfach für den Kundenservice, eine Wissensdatenbank für interne Abläufe oder Workflows auf Open-Source-Basis lassen sich ebenso beschreiben. Ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die IB im Einzelfall.

Welche Ausgaben zählen

AusgabeRegel
Investitionenförderfähig, mit Projektbezug
Leistungen Dritterförderfähig, projektbezogen für Konzeptentwicklung und Umsetzung
Sachausgabenförderfähig
Personalnur zusätzlich eingestelltes Personal, als Pauschale je Stunde
Beratungzuwendungsfähiger Anteil höchstens 6.000 €
Quelle: Richtlinie Nr. 5.4.1.2, 5.4.1.3 und 5.5 (nichtamtlicher Auszug der IB, gültig ab 15.07.2026)

Was nicht gefördert wird

  • Standard-Hardware und -Software ohne Projektbezug und ohne innovativen Mehrwert, etwa PCs, Laptops, Telefone oder Betriebssysteme
  • Beratung durch verflochtene Berater
  • Beratung zur Konzeptentwicklung, wenn ein kostenloses Beratungsangebot genutzt werden kann
  • Ersatzbeschaffungen und die Weiterentwicklung bereits geförderter Vorhaben
  • erstattungsfähige Umsatzsteuer

Dazu kommen zwei Grenzen: Ein Förderbetrag unter 3.000 € wird nicht bewilligt, und Projekte mit Gesamtkosten über 200.000 € sind ausgeschlossen.

Wie die IB auswählt: vier Kriterien, mindestens 1,45 Punkte

Jeder Antrag wird nach vier Kriterien bewertet. Er braucht mindestens 1,45 Punkte, also die Hälfte der möglichen Punkte. Gleichzeitig zählt die Reihenfolge des Eingangs, und die Runde schließt nach 90 Anträgen.

KriteriumGewichtSo gibt es die meisten Punkte
1 Innovativer Charakter25 %Digitalisierung von Geschäftsabläufen, Marketing oder Kommunikation als Kern, individuelle Software auf Open-Source-Basis oder IT-Sicherheit (2 Punkte). Ersatz oder Weiterentwicklung führt zum Ausschluss.
2 Jährliche Nutzer20 %mindestens 2 Mitarbeitende und mehr als 1.000 externe Nutzer wie Kunden, Patienten oder Bewerber, oder mindestens 50 Mitarbeitende (3 Punkte)
3 Effizienz30 %Durchschnitt aus vier Teilwerten: Förderung unter 25.000 € (3 Punkte), weiterführende Prozessentwicklung (3), nicht freiberufliches Unternehmen außerhalb der IT-Branche (3, plus 1 Bonuspunkt in Leitmärkten wie „Gesundheit und Medizin“, „Mobilität und Logistik“ oder „Energie, Maschinen- und Anlagenbau“), Refinanzierung in höchstens 2 Jahren (5)
4 Nachhaltigkeit25 %Nutzbarkeit mindestens 5 Jahre und zusätzlich Ressourceneffizienz, Barrierefreiheit oder Schnittstellen zu anderen Systemen (3 Punkte)
Quelle: IB, Informationen zur Vorhabenauswahl, 9. Förderaufruf (Dokument vom 28.09.2026), Auszug

Refinanzierung in zwei Jahren: was die Fallstudien zeigen

Beim Kriterium Effizienz zählt, ob sich das Vorhaben in höchstens zwei Jahren refinanziert. Eine nicht plausible Refinanzierung führt zum Ausschluss. Wie realistisch das bei KI- und Automatisierungsprojekten ist, zeigen unsere öffentlichen Fallstudien. Acht von neun nennen eine Amortisationszeit, alle liegen unter zwei Jahren:

FallstudieEinmalige InvestitionAmortisation
Volksfestbetrieb7.000 €4–5 Monate
Metallbau38.000 €4–5 Monate
Bau, KI-Telefonie18.000 €unter 5 Monate
B2B-Vertrieb20.000 €ca. 5 Monate
Pflegedienst mit Fahrdienst20.000 €6–7 Monate
Hausverwaltung10.000 €6–7 Monate
Produktion28.000 €ca. 7 Monate
Fuhrparkmanagement25.000 €17–18 Monate
Werte aus den Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Fallstudien auf grisaki.de, abgerufen am 16.10.2026. Die neunte Fallstudie (Autohaus) nennt nur laufende Kosten und einen Netto-Vorteil von 6.852 € pro Jahr.

Diese Zahlen ersetzen keine Rechnung für Ihr Vorhaben. Die IB bewertet Ihre eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die Fallstudien zeigen aber die Größenordnung: In sieben von acht Rechnungen hatte sich die Investition nach spätestens sieben Monaten bezahlt gemacht, weil eingesparte Arbeitsstunden mit dem eigenen Stundensatz bewertet wurden.

Beispielrechnung: Was am Ende bei Ihnen bleibt

Drei neutrale Beispiele zeigen, wie Quote, Deckel und Bagatellgrenze zusammenwirken. Gerechnet wird mit den zuwendungsfähigen Ausgaben ohne erstattungsfähige Umsatzsteuer.

Projekt mit 30.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben

Ausgaben30.000 €zuwendungsfähig

Zuschuss 50 %15.000 €unter 25.000 €, also die beste Stufe in Kriterium 3.1

Eigenanteil15.000 €vorab mit Finanzierungsbestätigung belegen

Zwei Grenzfälle

  • 160.000 € Ausgaben: 50 % wären 80.000 €. Der Zuschuss ist aber auf 70.000 € gedeckelt. Ihr Eigenanteil steigt damit auf 90.000 €.
  • 5.000 € Ausgaben: 50 % wären 2.500 €. Das liegt unter der Bagatellgrenze von 3.000 €. Ein Antrag lohnt sich nicht.

Ob laufende Softwaregebühren in die Ausgaben gehören, ist offen. Deshalb enthält die Rechnung bewusst keine Paketpreise.

Zwei Fragen, die Sie vor dem Antrag klären sollten

Richtlinie und FAQ der IB beantworten zwei Punkte nicht, die bei KI-Projekten fast immer auftauchen. Wir beantworten sie hier bewusst nicht, weil eine falsche Annahme den Ausgabenplan unbrauchbar machen kann.

Softwareabos: Sind laufende Gebühren für Software, die Sie als Dienst nutzen, innerhalb der 12 Monate förderfähig, oder nur Einrichtung und Lizenzen?

Einrichtung durch einen Dienstleister: Zählt sie als Leistung Dritter oder als Beraterleistung mit dem Deckel von 6.000 €?

Klären Sie beides vor dem Antrag mit der kostenlosen IB-Hotline 0800 56 007 57 oder per E-Mail an beratung@ib-lsa.de und notieren Sie sich Datum und Ansprechpartner.

Termine: Webinar am 12.11., Start am 16.11.

DatumWas
12.11.2026, 09:00–09:45 UhrWebinar der IHK Magdeburg zu DIGITAL INNOVATION
16.11.2026, 13:00 UhrStart des 9. Förderantragsverfahrens im IB-Kundenportal. Es endet, sobald 90 Anträge eingegangen sind. Budget bis 6,3 Mio. €.

Die 8. Runde ab dem 28.09.2026 ist bereits beendet. Rechnen Sie also damit, dass auch die 9. Runde schnell voll ist.

Was Sie jetzt vorbereiten sollten

Der Antrag läuft in einem einstufigen Online-Verfahren. Alles, was Sie am 16.11. hochladen, sollte vorher fertig sein:

  • Registrierung im IB-Kundenportal, damit der Zugang am Starttag steht
  • Projektskizze auf dem Formular AN-9-259: Ausgangslage, Ziel, neue Technologie, Nutzer
  • Zeit- und Meilensteinplan für höchstens 12 Monate
  • KMU-Erklärung
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan, dazu Angebote der Dienstleister
  • Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit nachvollziehbarer Refinanzierung
  • Antwort der IB-Hotline zu Softwareabos und Einrichtung, falls Ihr Vorhaben das betrifft

Nicht zu früh anfangen. Konzeptarbeiten vor dem Antrag gelten nicht als Vorhabenbeginn, sind dann aber auch nicht förderfähig. Mit der Umsetzung beginnen Sie erst ab Eingang des Antrags, auf eigenes Risiko.

Häufige Fragen

Gibt es einen „Digitalbonus Sachsen-Anhalt“?

Nicht unter diesem Namen. Das Programm für Digitalisierungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen heißt in Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION und wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt betreut.

Ist die Einführung von KI förderfähig?

Die Richtlinie nennt KI nicht ausdrücklich. Gefördert werden investive Digitalisierungsvorhaben mit einer Technologie, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt wird. Ein KI-Projekt, das etwa Telefon, Kundenanfragen oder interne Abläufe digitalisiert, kann darunter fallen. Die Entscheidung trifft die IB im Einzelfall.

Darf ich vor der Bewilligung anfangen?

Ab Eingang des Antrags dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen, ohne die Förderung zu gefährden. Konzeptarbeiten vor dem Antrag gelten nicht als Beginn, sind dann aber nicht förderfähig.

Zählen Softwareabos zu den förderfähigen Ausgaben?

Das regeln Richtlinie und FAQ der IB nicht ausdrücklich. Klären Sie vor dem Antrag mit der IB-Hotline 0800 56 007 57, ob laufende Gebühren innerhalb der Projektlaufzeit förderfähig sind.

Wie viele Anträge darf ich stellen?

Einen Antrag je Unternehmen beziehungsweise Unternehmensverbund und Runde. Wer mehrere stellt, scheidet mit allen aus. Nach zwei geförderten Projekten erlischt die Antragsberechtigung.

Über den Autor

Sandro Griesing

Gründer von GrisaKI und Geschäftsführer der new face Media GmbH in Sangerhausen

Sandro Griesing hat über zehn Jahre Agenturerfahrung. Mit GrisaKI richtet er KI-Assistenten für Telefon, Chat, E-Mail und interne Abläufe in mittelständischen Unternehmen ein, vor allem in Mitteldeutschland.

Mehr über GrisaKI

Quellen

  1. Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Programmseite Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION, abgerufen am 16.10.2026
  2. Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Informationen zur Vorhabenauswahl, 9. Förderaufruf (Dokument vom 28.09.2026), abgerufen am 16.10.2026
  3. Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Richtlinien, nichtamtlicher Auszug, gültig ab 15.07.2026, abgerufen am 16.10.2026
  4. Investitionsbank Sachsen-Anhalt: FAQ DIGITAL INNOVATION (Stand 09.07.2026), abgerufen am 16.10.2026
  5. IHK Magdeburg: DIGITAL INNOVATION, abgerufen am 16.10.2026
  6. GrisaKI: Fallstudien, Wirtschaftlichkeitsrechnungen der neun Fallstudien, abgerufen am 16.10.2026

Stand der Angaben: 16.10.2026. Verbindlich sind allein Richtlinie, Förderaufruf und Bescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Dieser Beitrag ersetzt keine Förderberatung.